Pflegeimmobilien als Investitionsobjekt

Die Investitionen in Pflegeimmobilien sind gesetzlich abgesichert, da der Sozialhilfeträger im Bedarfsfall für die Pachtzahlungen im Rahmen der IK-Sätze für Pflegeheime einsteht.

Pflegeheimverträge Investor-Betreiber-Bewohner

Die Investition in Pflegeimmobilien ist durch die sozialgesetzlichen Refinanzierungsregelungen abgesichert. Pflegekosten werden bis zur Höhe des gesetzlichen Anspruches und des Weiteren als Eigenanteil vom Bewohner übernommen.

Die Investitionskosten (IK-Sätze), aus denen die Pacht und die vom Betreiber zu leistende Instandhaltung refinanziert werden, bezahlt im Normalfall der Bewohner. Ist er dazu nicht mehr in der Lage, übernimmt der Sozialhilfeträger (Kommune) diese Kosten direkt für den Bewohner in Form der “Subjektförderung“. Zu dem Zweck wird zwischen Betreiber und dem Sozialhilfeträger eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.

Auf diese Weise sind die Einnahmen des Betreibers, welche er zur Refinanzierung der Pacht benötigt, zum überwiegenden Teil öffentlich garantiert und das Investment in Pflegeimmobilien somit abgesichert.